Kriminalität, Recht und Räumlichkeit

7. Kolloquium zu Kriminalität und Strafjustiz in der Neuzeit: Kriminalität, Recht und Räumlichkeit

Organizer(s)
Jeannette Kamp, Universität Leiden; Benjamin Seebröker, Westfälische Wilhelms-Universität Münster; Volker Zimmermann, Collegium Carolinum, München
Location
Dresden
Country
Germany
Took place
In Attendance
From - Until
08.06.2022 - 10.06.2022
By
Melanie Foik, SFB 1385 Recht und Literatur, Westfälische Wilhelms-Universität Münster

Das Kolloquium, das in diesem Jahr in Kooperation mit dem Münsteraner Käte-Hamburger Kolleg „Einheit und Vielfalt im Recht“ tagte, versteht sich als offenes Forum für die Präsentation und Diskussion laufender und kürzlich abgeschlossener Forschungen zur Kriminalitäts- und Strafrechtsgeschichte und dient dem interdisziplinären Dialog zwischen Wissenschaftler:innen aus einem breiten Fächerspektrum (Geschichte, Rechtsgeschichte, Anthropologie, Geisteswissenschaften u.a.).

Nach der Begrüßung durch die Organisator:innen und einem Austausch über aktuelle Projekte, Veranstaltungen und Publikationen skizzierte BENJAMIN SEEBRÖKER (Münster) den Rahmen der diesjährigen Fokussetzung auf drei Ebenen: Mit Blick auf Räumlichkeit(en) entwickelten Kriminalitätshistoriker:innen zum einen Fragestellungen auf der normativ-rechtlichen Ebene, wenn es um bestimmte Rechtsräume und, innerhalb dieser Rechtsräume, etwa um differenzierte personengebundene Rechte gehe. Zum anderen könne Kriminalität an sich untersucht werden, wobei sich beispielsweise Fragen nach den Orten von Kriminalität, ihren geographischen Mustern sowie der Unterscheidung zwischen Stadt und Land stellen. Als dritte Ebene nannte Seebröker schließlich die Praxis der Strafjustiz, auf der z.B. dem Raum des Gerichts oder dem Ort der Hinrichtungsstätte eine besondere Aufmerksamkeit zukomme. In der anschließenden Podiumsdiskussion beleuchteten Gerd Schwerhoff (Dresden) und Jeannette Kamp (Leiden) den Einfluss des spatial turn auf die Kriminalitätsgeschichte und diskutierten gemeinsam mit den anderen Teilnehmenden die noch offenen Potenziale einer raumsensiblen Herangehensweise. Insbesondere neuere methodische Ansätze, die sich etwa Geographische Informationssysteme (GIS) zunutze machen, kamen dabei zur Sprache.

Die erste Sektion eröffnete ANDREAS BECKER (Dortmund), der sich mit den Lappmarken als Ort schwedischer Herrschaftsausübung in der Frühen Neuzeit befasste und in diesem räumlichen Kontext Konstruktionen von Gruppenzugehörigkeiten sowie den damit einhergehenden Rechtsstatus von Personen analysierte. Die von der Obrigkeit herangezogenen Distinktionsmerkmale wie Sprache, Grad der Sesshaftigkeit und insbesondere die Art der ausgeübten wirtschaftlichen Tätigkeit ermöglichten in der Praxis jedoch nicht in jedem Fall eine klare Abgrenzung und Gruppenzuordnung. Darüber hinaus verfügten die der Gruppe der Lappen zugeordneten Personen – trotz des zweifellos asymmetrischen Verhältnisses zwischen Herrschenden und Beherrschten – über wirksame Handlungsoptionen: Nicht zuletzt aufgrund eines hohen Grades an Mobilität konnten sie sich in letzter Konsequenz der schwedischen Kontrolle entziehen.

Das vielfach konfliktreiche Zusammenleben der amerikanischen Besatzungstruppen und der deutschen Bevölkerung während der Rheinlandbesetzung im Raum Trier–Koblenz nach dem Ersten Weltkrieg thematisierte HAUKE PETERSEN (Mainz), der sich aus alltagsgeschichtlicher Perspektive mit den in hoher Frequenz von beiden Seiten ausgehenden Straftaten beschäftigte. Dabei stieß er zwar durchaus auf Ahndungen von durch US-Soldaten begangenen Straftaten; die Diskrepanz zum Umgang mit deutschen Straffälligen erwies sich jedoch rasch als offenkundig. So wurden z.B. Fälle von Sachbeschädigung durch die Amerikaner in der Regel nicht als Straftaten, sondern schlichtweg als unvermeidliche Kollateralschäden angesehen und viele Delikte, insbesondere Vergewaltigungen, etwa wegen der Scham der Opfer gar nicht erst zur Anzeige gebracht. Delinquentes Verhalten der deutschen Bevölkerung hingegen wurde deutlich konsequenter strafrechtlich verfolgt.

In der zweiten Sektion gab zunächst JEANNETTE KAMP (Leiden) einen Einblick in ihr aktuelles Forschungsprojekt über Kriminalität und Migration in Rotterdam und Amsterdam von 1850 bis 1905, das sie derzeit im Verbund mit weiteren crimmigration-Forscher:innen an der Universität Leiden bearbeitet. In ihrem Referat konzentrierte sich Kamp vor allem auf das Zweite Goldene Zeitalter Amsterdams, das sich mit der Eröffnung des Nordseekanals im Jahr 1876 verband und mit einer Bevölkerungsverdoppelung innerhalb eines halben Jahrhunderts einherging. Die in diesem Kontext anschwellenden Kriminalitätsprobleme betrachteten Zeitgenoss:innen häufig als Importprodukt und machten die auf der Suche nach Arbeit eintreffenden Landflüchtigen und deren soziale Entwurzelung verantwortlich. Erste Ergebnisse zeigten aber, dass es zwar verhältnismäßig wenig Eheschließungen zwischen Migrant:innen und Amsterdamer:innen gab, die meisten Migrant:innen aber gut vernetzt und gesellschaftlich integriert waren.

Dem Thema Kriminalgeografie und ethnisch-kulturelle Zuschreibungen im Deutschen Kaiserreich und in der Habsburgermonarchie widmete sich VOLKER ZIMMERMANN (München/Düsseldorf). Ihm zufolge lasse sich das bis in die Gegenwart persistente Stereotyp des „kriminellen Polen“ nicht zuletzt auf die im späten 19. und frühen 20. Jahrhundert geführten Diskurse über einen Zusammenhang zwischen vergleichsweise hohen Kriminalitätsraten in den jeweiligen Ostgebieten und der dort lebenden polnischsprachigen Bevölkerung zurückführen. In der Zusammenschau von Verurteiltenstatistiken und Sprachkarten erkannten zeitgenössische Vertreter:innen der mit Kriminalität befassten Professionen ein eklatantes Ost-West-Gefälle und leiteten daraus – nicht zuletzt inspiriert von Cesare Lombrosos kriminalanthropologischen Theorien – biologistisch-deterministische Erklärungsfiguren ab, die dem slawischen Bevölkerungsanteil eine besondere Kriminalitätsneigung unterstellten. Zwar handelte es sich quantitativ gesehen nur um eine Minderheit, die den Aspekt der Ethnizität bzw. Nationalität derart betonte. Gegenpositionen, die beispielsweise wirtschaftliche und soziale Faktoren in den Vordergrund rückten, wurden jedoch in der Regel nur so lange vertreten, wie dadurch die Belange ihrer Urheber:innen unberührt blieben.

In der dritten Sektion präsentierte MAURICE COTTIER (Fribourg) sein jüngst konzipiertes Forschungsprojekt, in dem er anhand mehrerer Fallbeispiele aus der Schweiz das 20. Jahrhundert in den Blick nimmt und damit auf ein Desiderat in der zeitgeschichtlichen Kriminalitätsforschung reagiert. Dabei interessieren ihn besonders die Einflüsse neoliberaler Ideen auf den Bereich von Kriminalität und Strafjustiz, die Kriminelle in erster Linie als rationale und profitorientierte Akteur:innen konzeptualisieren und daher etwa auch Geldstrafen gegenüber anderen Sanktionsarten bevorzugen. Ziel des Projekts sei es, zu ergründen, inwiefern die in den 1960er-Jahren aufkommende diskursive Figur des criminal entrepreneur das zuvor von medizinischen und psychologischen Denkweisen dominierte Feld verändert hat. Als empirisches Untersuchungsmaterial dienen Cottier u.a. Fälle von Betrug und Veruntreuung sowie Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz aus den Kantonen Bern und Zürich, wobei sich zum einen die lokale Dimension von Kriminalität und deren Bekämpfung, vor allem anhand von Drogendelikten aber auch die zunehmende Internationalisierung, d.h. die Überschreitung nationaler Grenzen und (Rechts-)Räume nachzeichnen lasse.

Die literarische Bearbeitung von Kriminalität und Räumlichkeit betrachtete MELANIE FOIK (Münster) am Beispiel polnischer Pitavale des 20. und 21. Jahrhunderts. Den von François Gayot de Pitavals Causes célèbres inspirierten Sammlungen literarisch aufbereiteter Kriminalfälle liegt häufig eine Stadt oder Region als titelgebendes Element zugrunde, dem in der Regel auch innerhalb der Geschichten ein wichtiger Status zukommt. So inszenieren etwa die Autoren des in den 1960er-Jahren erstmals erschienenen Pitaval krakowski (Krakauer Pitaval) den Raum sowie die ihn markierenden Gegenstände als visuell und haptisch erfahrbaren Konnex zwischen Vergangenheit und Gegenwart. Auf einer zweiten Ebene rücken die Geschichten immer wieder den Gerichtssaal als Ort der Justiz in den Mittelpunkt und zeigen mit der Beschreibung der räumlichen Anordnung, aber auch der beteiligten Personen sowie deren Kleidung, Ritualen und Requisiten nicht zuletzt die Parallelen zum Theater auf. Auf einer dritten Ebene findet sich in einigen polnischen Pitavalen schließlich eine Art literarische Kriminalgeographie, die zeitgenössisch nicht nur der Unterhaltung, sondern ausdrücklich auch der Kriminalitätsprävention dienen sollte.

Die vierte Sektion eröffnete TINA ADAM (Bern) mit einem Vortrag über Kriminalität und Ungleichheit in der Frühen Neuzeit, die sie in ihrem Dissertationsprojekt am Beispiel der Berner Justizpraxis im 17. Jahrhundert untersucht. Ausgehend von den Konzepten der Normkonkurrenz sowie der Historischen Intersektionalitätsforschung fragt sie auf der Basis quantitativer und qualitativer Analysen von Gerichtsakten und normativen Texten nach der (Re-)Produktion von Ungleichheit durch das Gerichtswesen. Anders als bisherige Forschungen in diesem Bereich konzentriert sich Adam dabei nicht auf die Metropolen, sondern nimmt mit der Stadtrepublik Bern gezielt einen Herrschaftsraum in den Blick, der nur zu einem geringen Teil urbanisiert war. Dabei zeige sich bereits in einem frühen Stadium, dass die Kategorien Geschlecht und Fremdheit offenbar die wichtigsten Achsen sozialer Ungleichheit in der frühneuzeitlichen Rechtspraxis bildeten. Ihre Analyse führte die Referentin mit Hilfe der virtuellen Forschungsumgebung nodegoat durch, die gleichzeitig für das Datenmanagement und Visualisierungen der Informationen genutzt werden kann.

ELWIN HOFMAN (Leuven) referierte am Beispiel Frankreichs und Deutschlands über Vernehmungsräume und die mit ihnen verbundenen Strategien in der Zeit von 1750 bis 1850. In beiden Ländern, so Hofman, stellte der physische Raum des Verhörs ein maßgebliches Element im Strafprozess dar, unterlag im Untersuchungszeitraum jedoch einem erheblichen Wandel: Im 18. Jahrhundert sollten Vernehmungsräume in erster Linie die Machtposition des Untersuchungsrichters demonstrieren und die Verhörten durch psychische und/oder physische Pein zu Geständnissen stimulieren. So wurden die Verhörten häufig in eine unbequeme oder gar schmerzhafte Körperstellung gezwungen: Während in Frankreich die sellette gefürchtet war, mussten Verhörte in Deutschland oftmals stundenlanges Stehen erdulden. Mit der Jahrhundertwende änderte sich die räumliche Konstellation in beiden Ländern gravierend. Verhörräume wurden nun deutlich egalitärer ausgestaltet und aus den Privaträumen der Untersuchungsrichter herausgelöst. Allerdings hatte dieser Wandel nicht nur humanitäre Gründe; die Vernommenen sollten nun vielmehr durch ein ausgeklügeltes Arrangement von Möbeln, Licht und weiteren Elementen zur „freiwilligen“ Kooperation mit der Justiz angeregt werden.

In der folgenden Sektion rückte das östliche Europa in den Fokus. ZDEŇKA STOKLÁSKOVÁ (Brno) sprach über Abschiebungen unerwünschter Personen in der Habsburgermonarchie als „Problem des Raumes“. Der sogenannte Schub, d.h. die Rückführung nicht-ortsansässiger Personen in ihre „bürokratische Heimat“, galt seit dem 18. Jahrhundert als Mittel der Armenpflege wie auch als Verfahren des „Freimachens“ des öffentlichen Raumes. Neben Kranken, Pflegebedürftigen und Mittellosen wurden auch Kriminelle in zentral organisierten, oftmals jedoch inadäquat begleiteten Kolonnen an die Grenze der Monarchie gebracht oder unmittelbar an ihre jeweilige Heimatgemeinde überstellt. Dabei wurden die meisten Menschen über den Wiener Hauptschub aus dem Zentrum in die Peripherie verbracht, was kleinere Gemeinden oftmals mit erheblichen finanziellen Belastungen konfrontierte.

Anhand der Stadt Brünn und dem Bezirk Uherský Brod (Ungarisch Brod) erkundete ADAM STRAŠÁK (Brno) in komparatistischer Stand-Land-Perspektive das Phänomen der Blasphemie in Böhmen in den Jahren 1898 bis 1918. Während das überwiegend deutschsprachige Brünn seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts zu den wichtigsten Zentren der Textilindustrie in Österreich-Ungarn zählte, handelte es sich bei Uherský Brod um eine durchweg landwirtschaftlich – und zudem stark katholisch – geprägte Region mit größtenteils tschechischsprachigen Einwohner:innen. Gotteslästerung galt in der Habsburgermonarchie als Straftat und konnte nach dem Strafgesetzbuch von 1852 streng geahndet werden. Strašák konnte für beide untersuchten Bezirke u.a. blasphemische Äußerungen in Kneipen oder als Störungen kirchlicher Zeremonien feststellen. Doch auch Unterschiede lassen sich ausmachen: So fanden sich unter den „Blasphemiker:innen“ in Brünn zahlreiche „Bettler:innen“, die sich als Konsequenz ihrer Missetat einen warmen Platz und eine Mahlzeit im Gefängnis erhofften. In Uherský Brod wiederum galten die meisten Delinquent:innen im blasphemischen Kontext als „völlig betrunken“ und/oder „nicht schuldig“.

JAN SIEGEMUND (Dresden) sprach in der sechsten Sektion über die Bedeutung des öffentlichen Raums für die Verbreitung und Strafverfolgung von Schmähschriften in Sachsen im 16. Jahrhundert. Der Dimension Raum, so Siegemund, müsse bei der Analyse der kommunikativen Netze die gleiche Aufmerksamkeit zukommen wie den Aspekten Medien, Teilnehmer:innen, Zeiten und Themen. Öffentliche Orte unterstützten die Wirkung von Schmähschriften in dreierlei Hinsicht: Erstens sorgten sie für eine schnelle Verbreitung von Inhalten, die rasch in die mündliche Kommunikation übergingen. Zweitens konnte durch den Aushang an spezifischen herrschaftlichen oder kirchlichen Gebäuden gezielt eine bestimmte Gruppe von Rezipient:innen angesprochen werden. Und drittens stellte die Wahl bestimmter Orte eine symbolische Rahmung für Schmähschriften dar.

Im Anschluss gab SARAH BLOCH (Bern) Einblick in ihr Dissertationsprojekt, dessen Gegenstand die Akteur:innen, Praktiken und Diskurse der Todesstrafe in der Schweiz vom 19. Jahrhundert bis zu ihrer Abschaffung bilden. In ihrem Vortrag ging sie besonders auf die Schauplätze ein, wobei sie sich exemplarisch auf die Hinrichtungspraxis in der Stadt Bern konzentrierte. In Bern hatte es im fokussierten Zeitraum drei Exekutionsstätten gegeben. Dennoch stellten Hinrichtungen seltene Ereignisse dar, die üblicherweise zu Großveranstaltungen mit buntem Rahmenprogramm auswuchsen. Der Faktor Öffentlichkeit – Bloch zieht hier u.a. theaterwissenschaftliche Begriffe wie Performanz, Ritual und Inszenierung heran – spielte freilich mit Blick auf die abschreckende Wirkung eine entscheidende Rolle und war daher von der Obrigkeit intendiert. Gegenwärtig ist von den ehemaligen Hinrichtungsplätzen in Bern nichts mehr zu sehen; vom „Theater des Schreckens“ zeugen jedoch noch immer Namen wie „Galgenfeld“ und „Galgenhübebli“.

Was die geographisch und zeitlich sehr unterschiedlichen Untersuchungsgegenstände in den Vorträgen gezeigt hatten, machte die abschließende Diskussion noch einmal deutlich: „Räumlichkeit“ kann als Analysekategorie für verschiedenste Themen und Fragestellungen fruchtbar gemacht werden. Nicht vertreten waren außereuropäische Untersuchungsgebiete. Mit Blick auf den immer wieder zur Sprache gekommenen Begriff des Raums als Erfahrungsraum hätten aber gerade vergleichende und über Europa hinausgehende Perspektiven weitere wichtige Einblicke in das Themenfeld geboten. Weiterhin wurden die immer wieder in den Vorträgen angeklungenen Herausforderungen im Umgang mit großen Datenmengen diskutiert sowie die Hilfsmittel und Auswertungsmethoden, die die Ansätze der Digital History bereithalten. Dass sich die Kriminalitätsgeschichte systematischer mit diesen Möglichkeiten auseinandersetzen sollte, darüber waren sich alle einig. Folglich sollen beim nächsten, für 2024 geplanten Kolloquium verstärkt Konzepte und Methoden im Vordergrund stehen.

Konferenzübersicht:

Begrüßung und Vorstellungsrunde

Plenum: Forschungsprojekte und Planungen

Podiumsdiskussion: Räumlichkeit, Kriminalitäts- und Rechtsgeschichte
Moderation: Benjamin Seebröker

Diskutanten: Gerd Schwerhoff (Dresden) / Jeannette Kamp (Leiden)

Sektion 1: Räumlichkeit, Recht und Delinquenz in asymmetrischen Machtverhältnissen
Moderation: Maurice Cottier

Andreas Becker (Dortmund): Recht, Räume und Praktiken des Vergleichens. Die Lappmarken als Ort schwedischer Herrschaftsausübung in der Frühen Neuzeit

Hauke Petersen (Mainz): Delinquenz während der amerikanischen Rheinlandbesatzung 1918–1923

Sektion 2: Räumlichkeit und die Kriminalität der „Anderen“
Moderation: Alexander Kästner

Jeannette Kamp (Leiden): Crime and Migration in an Age of Transformation: Rotterdam and Amsterdam 1850–1905

Volker Zimmermann (München/Düsseldorf): Der „Wilde Osten“ und seine „kulturfremden Elemente“. Kriminalgeografie und ethnisch-kulturelle Zuschreibungen im Deutschen Kaiserreich und in der Habsburgermonarchie

Sektion 3: Räumlichkeit und Kriminalität im Europa des 20./21. Jahrhunderts
Moderation: Jeannette Kamp

Maurice Cottier (Fribourg): Crime and Criminal Justice in Contemporary History. Three Case Studies on Switzerland, 1920–2000

Melanie Foik (Münster): Literarisierte Kriminalfälle mit regionalem Fokus: Polnische Pitavale des 20. und 21. Jahrhunderts

Sektion 4: Räumlichkeit und Rechtspraxis
Moderation: Gerd Schwerhoff

Tina Adam (Bern): Kriminalität und Ungleichheit: Die Justizpraxis in Bern im 17. Jahrhundert

Elwin Hofman (Leuven): Strategic Environments: Spaces of Criminal Interrogation in France and Germany, 1750–1850

Sektion 5: Räumlichkeit und Rechtspraxis in den böhmischen Ländern
Moderation: Volker Zimmermann

Zdeňka Stoklásková (Brno): Der Schub als Problem des Raumes? Abschiebungen unerwünschter Personen in der Habsburgermonarchie

Adam Strašák (Brno): Blasphemy in the Countryside and the City. Brno and the District of Uherský Brod (1898–1918)

Sektion 6: Der öffentliche Raum als Schauplatz von Kriminalität und Strafjustiz
Moderation: Tina Adam

Jan Siegemund (Dresden): Libelli famosi and loci publici. The Importance of Space to Dissemination and Prosecution of Libels in 16th Century Saxony

Sarah Bloch (Bern): „Das Haupt fiel nicht auf den ersten Streich“ – Schauplätze des Schreckens

Abschlussdiskussion
Moderation: Jeannette Kamp, Benjamin Seebröker, Volker Zimmermann

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